In allen Farben und Formen gibt es ihn und sogar als Chip mit aufladbarem Guthaben.
Doch aufgepasst. Der Gutschein verliert auch irgendwann seine Gültigkeit.
Die Gutschein-Frist sollte nicht zu kurz sein. Laut Landgericht München ist die Frist von 1 Jahr in der Regel zu kurz. Steht nichts drauf, so hat der Gutschein max. 3 Jahre seine Gültigkeit.
Wer in dem Geschäft nichts findet, kann sich jedoch den Gutschein nicht ausbezahlen lassen. Die Geschäfte gehen beim Kauf des Gutscheines davon aus, dass der Geltwert in Ware umgesetzt wird.
Daher sollte man auf die Interessen des Beschenkenden achten, wenn man einen Gutschein verschenkt.
Den Gutschein sollte man rechtzeitig einlösen, bevor es das Geschäft nicht mehr gibt. Im Internet sollte man immer auf seriöse Anbieter achten. Und jetzt gerade vor der Weihnachtszeit haben viele Geschäfte ihre Preise angehoben. Es empfiehlt sich, den Gutschein nach Weihnachten einzulösen, da die meisten Geschäfte dann ihre Preise senken.
Donnerstag, 2. Dezember 2010
Donnerstag, 25. November 2010
Plötzlich Pflegebedürftig - was man wissen muss
Ein Angehöriger wird plötzlich zum Pflegefall. Das verändert das ganze Leben. Es ist lobenswert, wenn der "Patient" nicht einfach ins Heim geschickt wird. Körperliche Nähe zu seinen Liebsten tut gut und macht oft schneller wieder gesund. Doch der Betroffene muss einige bürokratische Hürden nehmen.
Es gibt Unterstützung von den Kassen. Dort arbeiten so genannte Pflegeberater. Die unterstützen bei allen Fragen rund um die Pflege. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Auch hierbei helfen die Mitarbeiter der Krankenkasse. Dann wird ein persönliches Gespräch statt finden, um die Lebens- und Wohnsituation zu klären und einzuschätzen, wieviel Hilfe benötigt wird, bzw wieviel Versorgungswünsche der Pflegebedürftige hat. Es wird ein Mitarbeiter ins Haus kommen, um die Angaben zu prüfen und um die Pflegestufe des Betroffenen festzulegen.
Es gibt drei verschiedene Pflegestufen. Je nach Stufe zahlt die Pflegekasse mehr oder weniger Pflegegeld.
In Stufe eins bekommt der Betroffene einen Hilfebedarf von circa 90 Minuten täglich. In Stufe zwei sind das mindestens drei Stunden am Tag und in Stufe drei kann die Familie den Pflegefall nicht alleine versorgen und bekommt einen ambulanten Pflegedienst. Es wird ein genauer Plan erstellt, der, je nach Bedarf, immer wieder angepasst werden muss.
Es gibt Unterstützung von den Kassen. Dort arbeiten so genannte Pflegeberater. Die unterstützen bei allen Fragen rund um die Pflege. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Auch hierbei helfen die Mitarbeiter der Krankenkasse. Dann wird ein persönliches Gespräch statt finden, um die Lebens- und Wohnsituation zu klären und einzuschätzen, wieviel Hilfe benötigt wird, bzw wieviel Versorgungswünsche der Pflegebedürftige hat. Es wird ein Mitarbeiter ins Haus kommen, um die Angaben zu prüfen und um die Pflegestufe des Betroffenen festzulegen.
Es gibt drei verschiedene Pflegestufen. Je nach Stufe zahlt die Pflegekasse mehr oder weniger Pflegegeld.
In Stufe eins bekommt der Betroffene einen Hilfebedarf von circa 90 Minuten täglich. In Stufe zwei sind das mindestens drei Stunden am Tag und in Stufe drei kann die Familie den Pflegefall nicht alleine versorgen und bekommt einen ambulanten Pflegedienst. Es wird ein genauer Plan erstellt, der, je nach Bedarf, immer wieder angepasst werden muss.
Labels:
Krankenkasse,
Pflegefall,
Pflegekasse,
Pflegestufen
Mittwoch, 3. November 2010
Die häufigsten Rechtsirrtümer
Es kommt nicht oft vor, aber dennoch kann es sein, dass einem das bestellte Essen im Restaurant überhaupt nicht schmeckt. Muss ich es trotzdem bezahlen?
Wenn es nur um den persönlichen Geschmack geht, muss das Essen bezahlt werden. Sollte das Essen jedoch verbrannt oder versalzen sein, ist dies ein Kriterium für eine Reklamation. Viele der Wirte sind kulant und servieren eine neues Gericht. So wird der Gast satt und alle sind am Ende zufrieden.
Was passiert, wenn ich als Fußgänger über eine rote Ampel laufe?
Da droht leider ein Bußgeld von mindestens fünf Euro. Der Fußgänger trägt auch die Hauptschuld, wenn er dadurch einen Unfall verschuldet. Auch Kindern sollte man ein Vorbild sein und nicht bei rot über die Ampel gehen.
Und auch der Führerscheinentzug wegen Alkohol droht nicht nur Autofahrern.
"Ich muss ja nicht fahren und bin so auf der sicheren Seite", heißt es oft bei Betrunkenen.
Doch dies ist eine Fehleinschätzung. Wer als Fußgänger mehrmals mit Schlagseite auf dem Gehweg torkelt, rote Ampeln überquert oder einen Unfall verursacht, kann den Führerschein verlieren. Dies gilt auch für Rad- und Rollstuhlfahrer.
Es heißt immer: man muss mit seinem Namen unterschreiben.
Trugschluss. Man kann auch beispeilsweise mit dem Namen Peter unterschreiben, obwohl man Hans Müller heißt. Wichtig ist nur, dass man den Abschluss des Vertrages mit seiner Unterschrift ernst nimmt.
Wenn es nur um den persönlichen Geschmack geht, muss das Essen bezahlt werden. Sollte das Essen jedoch verbrannt oder versalzen sein, ist dies ein Kriterium für eine Reklamation. Viele der Wirte sind kulant und servieren eine neues Gericht. So wird der Gast satt und alle sind am Ende zufrieden.
Was passiert, wenn ich als Fußgänger über eine rote Ampel laufe?
Da droht leider ein Bußgeld von mindestens fünf Euro. Der Fußgänger trägt auch die Hauptschuld, wenn er dadurch einen Unfall verschuldet. Auch Kindern sollte man ein Vorbild sein und nicht bei rot über die Ampel gehen.
Und auch der Führerscheinentzug wegen Alkohol droht nicht nur Autofahrern.
"Ich muss ja nicht fahren und bin so auf der sicheren Seite", heißt es oft bei Betrunkenen.
Doch dies ist eine Fehleinschätzung. Wer als Fußgänger mehrmals mit Schlagseite auf dem Gehweg torkelt, rote Ampeln überquert oder einen Unfall verursacht, kann den Führerschein verlieren. Dies gilt auch für Rad- und Rollstuhlfahrer.
Es heißt immer: man muss mit seinem Namen unterschreiben.
Trugschluss. Man kann auch beispeilsweise mit dem Namen Peter unterschreiben, obwohl man Hans Müller heißt. Wichtig ist nur, dass man den Abschluss des Vertrages mit seiner Unterschrift ernst nimmt.
Donnerstag, 14. Oktober 2010
Was man beim Onlinebanking beachten sollte
Viele von uns führen ihre Bankgeschäfte übers Internet. Das erspart uns den lästigen Gang zur Bank und man kann Überweisungen wann immer man möchte tätigen.

Doch das Onlinebanking hat nicht nur seine Vorteile. Viele Betrüger wittern hier ihre Chance.
Und das kann schon anfangen mit gefährlichen Emails. Ihre Bank wird Ihnen nie eine Email schicken um sie nach ihrer Pin oder Tan zu fragen. Auch ein Email, die sie auffordert sich wegen einer Daten-Aktualisierung bei Ihrer Bank einzuloggen ist gefährlich. Lassen Sie davon immer die Finger und löschen Sie die Email direkt und ungelesen. Grundsätzlich gilt, öffnen Sie nur Emails, bei denen Sie sich sicher sind, woher sie stammen. Und öffnen Sie keine unbekannten Anhänge.
Ihre Bankgeschäfte sollten sie, wenn es geht, immer zuhause an ihrem PC durchführen. Auf fremden Rechnern oder in einem Internetcafé könnten Ihre Daten gespeichert werden. Verschlüsseln Sie auch Ihr WLAN-Netz.
Schützen Sie ihren PC vor Trojanern. Eine Antivirus Software bietet sicheren Schutz. Auch wenn es lästig ist, es lohnt sich. Verzichten sie nicht auf die ständigen Updates, und eine Firwall ist ein Muss.
Kontrollieren Sie auch wöchentlich Ihren Kontostand. So fallen Ihnen Abzüge auf dem Konto schneller auf.
Und sollte es doch mal passieren, dass sie einem Betrüger zum Opfer gefallen sind, wird die Bank, sofern Sie eine Firwall und ein Antivirus-Programm auf ihrem PC haben, dafür haften.

Doch das Onlinebanking hat nicht nur seine Vorteile. Viele Betrüger wittern hier ihre Chance.
Und das kann schon anfangen mit gefährlichen Emails. Ihre Bank wird Ihnen nie eine Email schicken um sie nach ihrer Pin oder Tan zu fragen. Auch ein Email, die sie auffordert sich wegen einer Daten-Aktualisierung bei Ihrer Bank einzuloggen ist gefährlich. Lassen Sie davon immer die Finger und löschen Sie die Email direkt und ungelesen. Grundsätzlich gilt, öffnen Sie nur Emails, bei denen Sie sich sicher sind, woher sie stammen. Und öffnen Sie keine unbekannten Anhänge.
Ihre Bankgeschäfte sollten sie, wenn es geht, immer zuhause an ihrem PC durchführen. Auf fremden Rechnern oder in einem Internetcafé könnten Ihre Daten gespeichert werden. Verschlüsseln Sie auch Ihr WLAN-Netz.
Schützen Sie ihren PC vor Trojanern. Eine Antivirus Software bietet sicheren Schutz. Auch wenn es lästig ist, es lohnt sich. Verzichten sie nicht auf die ständigen Updates, und eine Firwall ist ein Muss.
Kontrollieren Sie auch wöchentlich Ihren Kontostand. So fallen Ihnen Abzüge auf dem Konto schneller auf.
Und sollte es doch mal passieren, dass sie einem Betrüger zum Opfer gefallen sind, wird die Bank, sofern Sie eine Firwall und ein Antivirus-Programm auf ihrem PC haben, dafür haften.
Labels:
Antivirus-Programm,
Firewall,
Internet,
Onlinebanking
Dienstag, 5. Oktober 2010
Ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?

Rauf auf´s Rad. Das ist gesund. Viele nutzen den Drahtesel um zur Arbeit zu kommen. Und in Großstädten macht das auch Sinn, weil man um ein Vielfaches schneller bei der Arbeit ist und nicht im nervtötenden Stau steht. Um so schlimmer ist es, wenn das Rad plötzlich fehlt und es gestohlen wurde. Und das ist in großen Städten leider keine Seltenheit. Mit einer Versicherung ist der Schaden vielleicht nicht ganz so groß. Es gibt zwei Möglichkeiten wie man sein Fahrrad versichern kann. Entweder man tut das über die Hausratversicherung oder eine Fahrradpolice.
Wer also schon eine Hausratversicherung besitzt kann diese einfach erweitern und sein Rad vor Diebstahl schützen. Es kann auch sein, dass ihr Rad schon zum Grundschutz in ihrer Hausratspolice enthalten ist. Wer ein teures Rad besitzt und dies über eine Fahrradpolice versichern möchte, hat den Vorteil, dass das Rad nicht nur gegen Diebstahl sondern auch gegen Vandalismus und Verschleiss versichert ist. Es wird deshalb aber auch teurer und man sollte sich den Versicherungvertrag gut durchlesen. Bei vielen Policen darf das Rad nachts nicht im Freien stehen. Es kann auch sein dass der Drahtesel durch ein teures Markenschloss abgesichert sein muss. Eine solche Police macht also nur wirklich dann Sinn, wenn sie ein wirklich teures Rad besitzen und täglich darauf angewiesen sind.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass man die Rechnung für sein Fahrrad aufbewahrt und das Rad fotografiert. Das kann hilfreich sein bei einem Diebstahl. Auch sollte man den Schlossschlüssel aufbewahren, weil viele Versicherungen danach verlangen.
Viele Neumieter müssen künftig tiefer in die Tasche greifen

Die Mietpreise sollen dieses Jahr deutlich höher liegen als im Vorjahr.
So muss man beispielsweise für eine Wohnung in Berlin fünf Prozent mehr Miete bezahlen als vorheriges Jahr. Vor allem in Großstädten ziehen die Preise deutlich an. Das ist eine erstmalige Erhöhung der Mieten seit zwanzig Jahren.
Das könnte daran liegen, dass die Einwohnerzahlen der Großstädte seit Jahren deutlich ansteigen und keine neuen Wohnungen gebaut werden. Ein zusätzlicher Faktor sind die steigenden Single-Haushalte, die es früher nicht so häufig gab wie heute. Das Angebot wird also knapper und so sind auch die Mieter bereit mehr Miete zu bezahlen. Bei Mietpreisen gibt es keine Höchstgrenze, der Vermieter kann also soviel Kaltmiete verlangen wie er möchte. So bestimmen eben Angebot und Nachfrage den Preis.
Bei einem schon bestehehnden Mietverhältnis, kann die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Miete ist aber erst nach 12 Monaten nach dem Einzug bzw 15 Monate nach der letzten Erhöhung möglich. Eine Begründung darf jedoch nicht fehlen. Wenn die Mietpreise in der Nachbarschaft ansteigen hat der Vermieter gute Gründe, um die Miete zu erhöhen. Laut Deutschem Recht ist jede dritte Mieterhöhung unberechtigt. In diesem Fall kann der Mieter die Zustimmung verweigern. Daraufhin kann jedoch der Vermieter klagen und wenn er Recht bekommt, bleibt der Mieter auf den Prozesskosten sitzen.
Labels:
Größstädte,
Mieter,
Mieterhöhung,
Neumieter
Sonntag, 3. Oktober 2010
Richtig reklamieren

Wir shoppen alle sehr gerne. Doch manchmal sind die Augen größer als der Geldbeutel. Darüber brauchen Sie sich nicht ärgern. Sie müssen einfach nur richtig reklamieren. Wenn man Kleidung kauft und der Pulli nicht die gewünschte Farbe hat oder einfach nicht gefällt, muss der Händler den Pulli nicht zurück nehmen. Dies reicht leider nicht für einen Umtausch. Tut er es doch, passiert dies aus reiner Kulanz. Und bei den meisten Händlern ist dies auch der Fall. Wenn jedoch die Kleidung oder der Schuh fehlerhaft ist, muss der Händler dafür 2 Jahre lang gradestehn. Das heisst wenn ein Pulli sich schon nach drei Wochen auflöst, weil beispeilsweise die Nähte nicht sauber vernäht sind, dann muss der Händler Ihnen den Pulli umtauschen. Sollte das gleiche Modell nicht mehr verfügbar sein, darf man sein Geld zurück verlangen oder den Kaufpreis mindern. Die meisten Händler tun dies jedoch nicht und stellen dafür eine Gutschrift für den Laden aus. Wer online Klamotten kauft hat das Recht seinen Kauf binnen 14 Tagen zu widerrufen indem man einfach die Ware zurückschickt. Wenn Sie einen Handwerker im Haus haben und dieser nicht sauber arbeitet und beispeilsweise der Hahn nach Stunden wieder tropft, können Sie zu zwei Nachbesserungen verlangen ohne einen Aufpreis dafür zu zahlen. Kann ein Handwerker das Problem nicht lösen können Sie eine andere Firma dafür einsetzten und den Kostenersatz vom ersten Handwerker verlangen.
Labels:
Händler,
reklamieren,
Umtausch Klamotten
Abonnieren
Kommentare (Atom)