Donnerstag, 2. Dezember 2010

Gutscheine: Beliebter denn je

In allen Farben und Formen gibt es ihn und sogar als Chip mit aufladbarem Guthaben.

Doch aufgepasst. Der Gutschein verliert auch irgendwann seine Gültigkeit.

Die Gutschein-Frist sollte nicht zu kurz sein. Laut Landgericht München ist die Frist von 1 Jahr in der Regel zu kurz. Steht nichts drauf, so hat der Gutschein max. 3 Jahre seine Gültigkeit.

Wer in dem Geschäft nichts findet, kann sich jedoch den Gutschein nicht ausbezahlen lassen. Die Geschäfte gehen beim Kauf des Gutscheines davon aus, dass der Geltwert in Ware umgesetzt wird.

Daher sollte man auf die Interessen des Beschenkenden achten, wenn man einen Gutschein verschenkt.

Den Gutschein sollte man rechtzeitig einlösen, bevor es das Geschäft nicht mehr gibt. Im Internet sollte man immer auf seriöse Anbieter achten. Und jetzt gerade vor der Weihnachtszeit haben viele Geschäfte ihre Preise angehoben. Es empfiehlt sich, den Gutschein nach Weihnachten einzulösen, da die meisten Geschäfte dann ihre Preise senken.

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