Donnerstag, 25. November 2010

Plötzlich Pflegebedürftig - was man wissen muss

Ein Angehöriger wird plötzlich zum Pflegefall. Das verändert das ganze Leben. Es ist lobenswert, wenn der "Patient" nicht einfach ins Heim geschickt wird. Körperliche Nähe zu seinen Liebsten tut gut und macht oft schneller wieder gesund. Doch der Betroffene muss einige bürokratische Hürden nehmen.

Es gibt Unterstützung von den Kassen. Dort arbeiten so genannte Pflegeberater. Die unterstützen bei allen Fragen rund um die Pflege. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Auch hierbei helfen die Mitarbeiter der Krankenkasse. Dann wird ein persönliches Gespräch statt finden, um die Lebens- und Wohnsituation zu klären und einzuschätzen, wieviel Hilfe benötigt wird, bzw wieviel Versorgungswünsche der Pflegebedürftige hat. Es wird ein Mitarbeiter ins Haus kommen, um die Angaben zu prüfen und um die Pflegestufe des Betroffenen festzulegen.
Es gibt drei verschiedene Pflegestufen. Je nach Stufe zahlt die Pflegekasse mehr oder weniger Pflegegeld.
In Stufe eins bekommt der Betroffene einen Hilfebedarf von circa 90 Minuten täglich. In Stufe zwei sind das mindestens drei Stunden am Tag und in Stufe drei kann die Familie den Pflegefall nicht alleine versorgen und bekommt einen ambulanten Pflegedienst. Es wird ein genauer Plan erstellt, der, je nach Bedarf, immer wieder angepasst werden muss.

Mittwoch, 3. November 2010

Die häufigsten Rechtsirrtümer

Es kommt nicht oft vor, aber dennoch kann es sein, dass einem das bestellte Essen im Restaurant überhaupt nicht schmeckt. Muss ich es trotzdem bezahlen?
Wenn es nur um den persönlichen Geschmack geht, muss das Essen bezahlt werden. Sollte das Essen jedoch verbrannt oder versalzen sein, ist dies ein Kriterium für eine Reklamation. Viele der Wirte sind kulant und servieren eine neues Gericht. So wird der Gast satt und alle sind am Ende zufrieden.

Was passiert, wenn ich als Fußgänger über eine rote Ampel laufe?
Da droht leider ein Bußgeld von mindestens fünf Euro. Der Fußgänger trägt auch die Hauptschuld, wenn er dadurch einen Unfall verschuldet. Auch Kindern sollte man ein Vorbild sein und nicht bei rot über die Ampel gehen.

Und auch der Führerscheinentzug wegen Alkohol droht nicht nur Autofahrern.
"Ich muss ja nicht fahren und bin so auf der sicheren Seite", heißt es oft bei Betrunkenen.
Doch dies ist eine Fehleinschätzung. Wer als Fußgänger mehrmals mit Schlagseite auf dem Gehweg torkelt, rote Ampeln überquert oder einen Unfall verursacht, kann den Führerschein verlieren. Dies gilt auch für Rad- und Rollstuhlfahrer.

Es heißt immer: man muss mit seinem Namen unterschreiben.
Trugschluss. Man kann auch beispeilsweise mit dem Namen Peter unterschreiben, obwohl man Hans Müller heißt. Wichtig ist nur, dass man den Abschluss des Vertrages mit seiner Unterschrift ernst nimmt.