Donnerstag, 25. November 2010

Plötzlich Pflegebedürftig - was man wissen muss

Ein Angehöriger wird plötzlich zum Pflegefall. Das verändert das ganze Leben. Es ist lobenswert, wenn der "Patient" nicht einfach ins Heim geschickt wird. Körperliche Nähe zu seinen Liebsten tut gut und macht oft schneller wieder gesund. Doch der Betroffene muss einige bürokratische Hürden nehmen.

Es gibt Unterstützung von den Kassen. Dort arbeiten so genannte Pflegeberater. Die unterstützen bei allen Fragen rund um die Pflege. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Auch hierbei helfen die Mitarbeiter der Krankenkasse. Dann wird ein persönliches Gespräch statt finden, um die Lebens- und Wohnsituation zu klären und einzuschätzen, wieviel Hilfe benötigt wird, bzw wieviel Versorgungswünsche der Pflegebedürftige hat. Es wird ein Mitarbeiter ins Haus kommen, um die Angaben zu prüfen und um die Pflegestufe des Betroffenen festzulegen.
Es gibt drei verschiedene Pflegestufen. Je nach Stufe zahlt die Pflegekasse mehr oder weniger Pflegegeld.
In Stufe eins bekommt der Betroffene einen Hilfebedarf von circa 90 Minuten täglich. In Stufe zwei sind das mindestens drei Stunden am Tag und in Stufe drei kann die Familie den Pflegefall nicht alleine versorgen und bekommt einen ambulanten Pflegedienst. Es wird ein genauer Plan erstellt, der, je nach Bedarf, immer wieder angepasst werden muss.

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