Vermieter,
die ihr Haus vermieten oder einen Teil davon untervermieten, brauchen eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung. Denn der Vermieter haftet
nämlich für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, wie z. B. wenn
bei einem starken Sturm ein Dachziegel herunterfällt und dabei einen Passanten
erwischt oder im Winter ist der Gehweg nicht gestreut und ein Passant rutscht
aus und bricht sich dabei das Bein. Schäden an Nachbarsgrundstücken, wenn das
Abwasser unkontrolliert aus dem eigenen Haus entweicht. Spezielle Risiken kann
man zusätzlich absichern.
Auch
bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht benötigt. Der Verwalter kümmert sich in der Regel um
eine für alle. Am besten fragen Sie bei ihrer zuständigen Hausverwaltung nach,
ob so eine Versicherung für alle Eigentümer abgeschlossen wurde. Denn nicht
alle Eigentümer wohnen selbst in ihrem Privateigentum sondern vermieten diese
als Kapitalanlage unter.
Wie sollte der
Versicherungsschutz sein?
Entscheidend
ist hier die Versicherungssumme bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
und sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Am besten höher. Eine
Selbstbeteiligung ist eher untypisch.
Wie hoch ist die
Prämie?
Die
Prämie wird nach der Brutto-Jahresmiete oder der Anzahl der Wohneinheiten
berechnet. Im Internet gibt es verschiedene Portale, um den besten Anbieter zu
finden.
Anbieterwechsel und
Kündigungsfrist beachten:
Wenn
Sie den Anbieter für ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung
wechseln wollen, denken Sie rechtzeitig daran diese schriftlich zu kündigen.
Oftmals muss hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende des
Versicherungsjahres beachtet werden und das Versicherungsjahr ist nicht immer
identisch mit dem Kalenderjahr. Am besten Sie schauen in den Vertrag, wann Sie
diesen abgeschlossen haben.
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