Montag, 14. Oktober 2013

Wann sollte ein Vermieter von Privatwohneigentum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen?



Vermieter, die ihr Haus vermieten oder einen Teil davon untervermieten, brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung. Denn der Vermieter haftet nämlich für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, wie z. B. wenn bei einem starken Sturm ein Dachziegel herunterfällt und dabei einen Passanten erwischt oder im Winter ist der Gehweg nicht gestreut und ein Passant rutscht aus und bricht sich dabei das Bein. Schäden an Nachbarsgrundstücken, wenn das Abwasser unkontrolliert aus dem eigenen Haus entweicht. Spezielle Risiken kann man zusätzlich absichern.

Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt. Der Verwalter kümmert sich in der Regel um eine für alle. Am besten fragen Sie bei ihrer zuständigen Hausverwaltung nach, ob so eine Versicherung für alle Eigentümer abgeschlossen wurde. Denn nicht alle Eigentümer wohnen selbst in ihrem Privateigentum sondern vermieten diese als Kapitalanlage unter.

Wie sollte der Versicherungsschutz sein?
Entscheidend ist hier die Versicherungssumme bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Am besten höher. Eine Selbstbeteiligung ist eher untypisch.

Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie wird nach der Brutto-Jahresmiete oder der Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Im Internet gibt es verschiedene Portale, um den besten Anbieter zu finden.

Anbieterwechsel und Kündigungsfrist beachten:
Wenn Sie den Anbieter für ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung wechseln wollen, denken Sie rechtzeitig daran diese schriftlich zu kündigen. Oftmals muss hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres beachtet werden und das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Am besten Sie schauen in den Vertrag, wann Sie diesen abgeschlossen haben.

Keine Kommentare: