Montag, 1. Februar 2010

Wann kann ein Vermieter dem Mieter kündigen?

Wer nicht zahlt, der fliegt raus. Bei Zahlungsverzug muss ein Mieter mit Rauswurf rechnen. Die Mietzahlung gilt als wichtigste Vertragspflicht, an die sich der Mieter zu halten hat. Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Vermieter einen Mieter ganz schnell vor die Tür setzen kann.Nach Paragraph 543 BGB, Absatz 2 Nr. 3, hat der Vermieter das Recht eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Und zwar, wenn der Mieter zwei aufeinander folgende Mieten nicht gezahlt hat oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (Anteilsmässig mehr als eine Monatsmiete) in Verzug gerät. Weiter kann er außerordentlich kündigen, wenn der Mieter innerhalb eines Zeitraumes, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, die der Miete für zwei Monate entspricht.

Als Grund muss der Vermieter Mietrückstand in seinem Kündigungsschreiben angeben. Wenn er dies nicht macht, so ist die Kündigung unwirksam. Wie genau muss da der Vermieter vorgehen? Bislang wurde vor Gerichten darum gestritten, ob die Fehlbeträge aufgelistet werden müssen.

Dies wurde nun zugunsten des Vermieters vom BGH (Bundesgerichtshof) geklärt.
Bei „einfacher Sachlage“ reicht es demnach aus, wenn im Kündigungsschreiben der Zahlungsverzug als Grund genannt wird und der gesamte Betrag des Rückstandes aufgelistet wurde. Die Angabe weiterer Details, wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich, so der BGH (Az: VIII ZB 94/03). Anhand der Kontoauszüge kann der Mieter selbst feststellen, was und wie oft er gezahlt hat.
Wenn die Kündigung nach oben genannten Grund wirksam war, so bleibt dem Mieter nur noch ein Chance, indem er nachzahlt und so der fristlosen Kündigung aus dem Wege geht. Sie wird dann unwirksam, wenn „spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs“ bezahlt wurde. Die Frist läuft an, wenn die Räumungsklage zugestellt wurde.

Ist ein Mieter finanziell knapp bei Kasse und kann seine Miete nicht bezahlen, so sollte er schnellstens Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen und eine Verpflichtungserklärung abgeben. So kann sich der Mieter die Wohnung retten lassen.

Wer allerdings nicht auf der Straße sitzen möchte, sollte schnellstmöglich die Rückstände ausgleichen. Die sog. Nachzahl-Option hat der Mieter jedoch nur alle zwei Jahre. Denn wer ständig die Miete schuldig bleibt und immer erst im letzten Moment zahlt, wird nicht ständig geschützt.

Samstag, 30. Januar 2010

Geldautomaten - Fremdabheben wird teurer bestraft

Wer kennt das nicht? Der Bankautomat der heimischen Bank funktioniert nicht oder man ist gerade unterwegs und weit und breit kein Bankautomat da. Doch bares Geld kann man ja auch bei anderen Geldautomaten abheben. Doch dies kostet Fremdgebühren, wenn der Automat nicht dem Verbund der eigenen Bank dazugehört. Viele Banken haben letztes Jahr ihre Gebühren für Fremdabheben erhöht - im Durchschnitt um etwa 13 Prozent.

Hebt man so zum Beispiel 50 Euro ab, kostet einem das oft 60 Euro. Man ist also um 10 Euro „zusätzlich“ ärmer. Bislang kostet das Abheben mind. 10 Euro bzw. ein Prozent der Auszahlsumme. Eine Studie der Frankfurter FMH-Finanzberatung zeigte, dass jedes fünfte Bankinstitut seit Juni 2009 die Gebühren für Fremdabheben erhöht hat.

Durchschnittlich kostet eine Abhebung aktuell 5,64 Euro, noch vor einem Jahr waren es 5,00 Euro und 2008 lag der Betrag nur bei 4,66 Euro. Damit sind die Kosten im Vergleich zu 2009 um 12,8 Prozent gestiegen, und im Vergleich zu 2008 um 21 Prozent.

Zusätzlich ist ein weiterer Trend zu erkennen. Bankinstitute variieren immer mehr ihre Gebührensätze je nach Bankengruppe.
FMH-Chef Max Herbst nennt als Beispiel die Sparkasse Fürth: Im Sommer 2009 berechneten die Franken 4,50 Euro pro Abhebung, im Januar 2010 sind es 6,00 Euro. Gleichzeitig stieg der Satz für die Wettbewerber Commerzbank, Dresdner Bank, ING-Diba und Postbank auf zehn Euro. „Die Intransparenz für Kunden nimmt zu“, kritisiert Herbst.

Wird Griechenland den Euro abgeben müssen?

Der Fall Griechenland spitzt sich immer mehr zu. Griechenland ist hoch verschuldet und offenbar kann nur noch Hilfe von Außen sie retten. Auch Deutschland ist wieder einmal gefragt. Angela Merkel hat bisher nicht zugestimmt, bisher blieb sie hart. Mal sehen, wie lange.

Die Staaten der Eurozone werden nicht umhin kommen, den Griechen zu helfen. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder überweisen die einzelnen Staaten Athen Geld oder einige EU-Länder legen gemeinsam mit Griechenland eine Anleihe an. Jedes Land würde einen Teil der Einnahmen bekommen, aber auch für jedes Land für deren Zahlungsausfälle haften. Für Investoren wäre das Risiko eines Totalausfalls gleich Null, so Dirk Meyer , Universität der Bundeswehr.

Deutschland müsste bei einer gemeinsamen Anleihe höhere Zinsen zahlen. Berechnungen nach würden pro Jahr drei Milliarden mehr Euro anfallen. Bei einer Anleihe von 10 Jahren Laufzeit wären das somit 30 Milliarden Euro.
Finanzielle Hilfen wären alternativlos. Der Euro würde an Wert verlieren und Zinsen würden ansteigen. Das wäre eine tiefe Währungskrise.
Spekulanten würden jetzt Anleihen in Griechenland kaufen, die doppelt so hohe Zinsen bieten wie in Deutschland. Und am Ende gäbe es kein Risiko, weil die EU eine Staatspleite verhindert möchte. Griechenland zu retten hätte unter anderem den Effekt, dass deutsche Steuerzahler die Risikofreude der Spekulanten belohnt. Griechenland ist für die EU so auf Dauer nicht tragbar und kann nicht auf längere Sicht toleriert werden.

Es hieße: Wer sich an die Auflagen der Euroländer nicht hält und sich auch noch hemmungslos verschuldet, der muss austreten. Mittelfristig wird Griechenland die Eurozone verlassen müssen. Denkbar wäre also ein Austrittsvertrag mit Handschlag. Griechenland nimmt freiwillig Abschied und bekommt Geld dafür. Giorgos Papandreou, Ministerpräsident Griechenlands, will die Staatsfinanzen wieder verbessern. Doch die griechische Staatsverschuldung steigt kontinuierlich, ähnlich wie in Spanien und Portugal. Griechenland kostet Deutschland auf jeden Fall Geld, so Meyer.

Meyer meint, dass das Euro-Ende nicht zur Debatte stünde, auch wenn einige Länder in Südeuropa ausscheren sollten. Außerdem sei es nicht absehbar, dass Deutschland und Frankreich auf die Einheitswährung verzichten würden.
Die momentane Misere zeigt lediglich, dass genau die Länder Probleme haben, die nach wirtschaftlichen Kriterien nicht in die Eurozone gehören, so Meyer.

Samstag, 16. Januar 2010

Unfallkosten steuerlich absetzbar

Hatten Sie einen Unfall und ist dieser auf dem Weg zur Arbeit passiert, können sie diese Kosten steuerlich absetzen. Allerdings ist Voraussetzung, dass der Unfall bei einer beruflich veranlassten Fahrt (z. B. zur Arbeit, Dienstreise) passiert ist. Dies wird bei der Steuererklärung unter dem Punkt Werbungskosten aufgeführt.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine weist darauf hin, dass sogar Reparaturkosten, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung sowie die Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht absetzbar sind.

Sind sie jedoch auf Umwegen zur Arbeit gefahren oder haben Alkohol getrunken, der hat keinen Anspruch auf eine Steuerminderung.

Montag, 4. Januar 2010

Kindergeld-Erhöhung

Ab dem 1 Januar 2010 gibt es 20€ mehr Kindergeld, dass den Eltern dann aufs Konto überwiesen wird.

Bis 2013 soll es noch eine Erhöhung des Kidergeldes geben, die wird jedoch wahrscheilich in Gutscheinen ausfallen.
Dies bedeutet das man die Gutscheine für die Bildungsförderung benutzen kann z.B. für Kitas, Musik- und Sporverine u.s.w.

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Milliardenpaket für die USA

Das US-Repräsentantenhaus hat mir knapper Mehrheit ein Hilfspaket für den Arbeitsmarkt beschlossen. Mit dem Geld sollen Arbeitssuchende unterstützt werden und Entlassungen im öffentlich Dienst verhindert. Die Abgeordneten stimmten mit 217 zu 212 Stimmen Ausgaben in Höhe von 154 Mrd. Dollar (rund 106 Mrd. Euro) zu. Zudem sind Ausgaben für den Ausbau der Infrastruktur und den öffentlichen Wohnungsbau vorgesehen. Der Beschluss muss noch vom Senat bestätigt werden, der sich erst 2010 mit dem Arbeitsmarktpaket befasst.

Montag, 14. Dezember 2009

Betrug beim Kindergeld

Mitarbeiter des öffentlichen Diensts betrügen wenn es ums Kindergeld geht.
Arbeitsagenturen und Finanzbehörden sind einem dreisten Betrug beim Kindergeld auf der Spur.

Es wird von bis zu 4000 Fällen ausgegangen. Nach Informaionen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe kasieren Angehörige des öffentlichen Dienstes die Sozialleistungen doppelt, möglicherweise seit mehr als zehn Jahren!

Inzwischen sind in 292 Fällen Rückzahlungen gefordert worden, 209 Mal stellten die Behörden Strafanzeige, wie die NRW-Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) der WAZ bestätigte.

Der Bundesrechnungshof habe bis Mitte 2009 rund 1300 Fälle gezählt, der Schaden für den Steuerzahler liege bei neun Millionen Euro.

Das tatsächliche Ausmaß des Betrugs sei aber um ein Mehrfaches größer. Die Betrüger machen sich dem Bericht zufolge dem Umstand zunutze, dass es unterschiedliche Familienkassen gibt.

Entweder beantrage ein Elternteil je Kind zweimal Kindergeld - einmal bei der für normale Arbeitnehmer zuständigen Familienkasse und einmal bei der entsprechenden Kasse für den öffentlichen Dienst.

Oder aber die Eltern stellten den Antrag einzeln bei der jeweils für sie zuständigen Einrichtung, ohne auf den jeweils anderen Antrag hinzuweisen.

Der Bundesgerichtshof kritisierte, dass die zahlreichen Familienkassen die Anträge nicht miteinander abgleichen.