Samstag, 16. Januar 2010

Unfallkosten steuerlich absetzbar

Hatten Sie einen Unfall und ist dieser auf dem Weg zur Arbeit passiert, können sie diese Kosten steuerlich absetzen. Allerdings ist Voraussetzung, dass der Unfall bei einer beruflich veranlassten Fahrt (z. B. zur Arbeit, Dienstreise) passiert ist. Dies wird bei der Steuererklärung unter dem Punkt Werbungskosten aufgeführt.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine weist darauf hin, dass sogar Reparaturkosten, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung sowie die Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht absetzbar sind.

Sind sie jedoch auf Umwegen zur Arbeit gefahren oder haben Alkohol getrunken, der hat keinen Anspruch auf eine Steuerminderung.

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