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Freitag, 21. Mai 2010

Kindergeld für erwachsene Kinder

Das Kindergeld wird weiterhin an Eltern gezahlt, deren erwachsener Nachwuchs sich in einer Schulung oder beruflichen Tätigkeit vorbereitet. Das Kölner Finanzgericht entschied im Fall einer jungen Frau, die mehrwöchig für einen Job als Flugbegleiterin geschult werden musste. Hier handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Schulung, die als Berufsausbildung zu bewerten ist. Somit haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld (10 K 212/09).

Die Tochter der Klägerin erhielt in der Schulungszeit keinen Lohn und außerdem bestand noch kein Arbeitsverhältnis, betonte das Gericht. Die Schulungskosten hätte sie sogar zurückzahlen müssen, wenn ihr die Fluggesellschaft danach keinen Job angeboten hätte. Eine Revision beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob auch Kindergeld während eines Trainee-Programmes besteht.

Montag, 4. Januar 2010

Kindergeld-Erhöhung

Ab dem 1 Januar 2010 gibt es 20€ mehr Kindergeld, dass den Eltern dann aufs Konto überwiesen wird.

Bis 2013 soll es noch eine Erhöhung des Kidergeldes geben, die wird jedoch wahrscheilich in Gutscheinen ausfallen.
Dies bedeutet das man die Gutscheine für die Bildungsförderung benutzen kann z.B. für Kitas, Musik- und Sporverine u.s.w.

Montag, 14. Dezember 2009

Betrug beim Kindergeld

Mitarbeiter des öffentlichen Diensts betrügen wenn es ums Kindergeld geht.
Arbeitsagenturen und Finanzbehörden sind einem dreisten Betrug beim Kindergeld auf der Spur.

Es wird von bis zu 4000 Fällen ausgegangen. Nach Informaionen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe kasieren Angehörige des öffentlichen Dienstes die Sozialleistungen doppelt, möglicherweise seit mehr als zehn Jahren!

Inzwischen sind in 292 Fällen Rückzahlungen gefordert worden, 209 Mal stellten die Behörden Strafanzeige, wie die NRW-Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) der WAZ bestätigte.

Der Bundesrechnungshof habe bis Mitte 2009 rund 1300 Fälle gezählt, der Schaden für den Steuerzahler liege bei neun Millionen Euro.

Das tatsächliche Ausmaß des Betrugs sei aber um ein Mehrfaches größer. Die Betrüger machen sich dem Bericht zufolge dem Umstand zunutze, dass es unterschiedliche Familienkassen gibt.

Entweder beantrage ein Elternteil je Kind zweimal Kindergeld - einmal bei der für normale Arbeitnehmer zuständigen Familienkasse und einmal bei der entsprechenden Kasse für den öffentlichen Dienst.

Oder aber die Eltern stellten den Antrag einzeln bei der jeweils für sie zuständigen Einrichtung, ohne auf den jeweils anderen Antrag hinzuweisen.

Der Bundesgerichtshof kritisierte, dass die zahlreichen Familienkassen die Anträge nicht miteinander abgleichen.