Freitag, 21. Mai 2010

Kindergeld für erwachsene Kinder

Das Kindergeld wird weiterhin an Eltern gezahlt, deren erwachsener Nachwuchs sich in einer Schulung oder beruflichen Tätigkeit vorbereitet. Das Kölner Finanzgericht entschied im Fall einer jungen Frau, die mehrwöchig für einen Job als Flugbegleiterin geschult werden musste. Hier handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Schulung, die als Berufsausbildung zu bewerten ist. Somit haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld (10 K 212/09).

Die Tochter der Klägerin erhielt in der Schulungszeit keinen Lohn und außerdem bestand noch kein Arbeitsverhältnis, betonte das Gericht. Die Schulungskosten hätte sie sogar zurückzahlen müssen, wenn ihr die Fluggesellschaft danach keinen Job angeboten hätte. Eine Revision beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob auch Kindergeld während eines Trainee-Programmes besteht.

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