Sonntag, 30. Mai 2010

Wichtiger Schutz für Urlauber: Der Sicherungsschein

Hotel vacancy sign at the roadside in remote area

Die Tage werden wärmer, der Sommer steht vor der Tür und viele sehnen sich nach Urlaub. In den Reisebüros herrscht Hochkonjunktur. Beim Buchen sollte man darauf achten, nicht den Sicherungsschein zu vergessen. Der kann enorm wichtig sein. Dieser beweist, dass der Reiseveranstalter die bezahlten Gelder des Reisenden versichert hat. Das sichert ab, falls der Reiseveranstalter während des Urlaubs pleite geht. Ohne diesen Schein würde man auf den Kosten sitzen bleiben und müsste im Fall der Fälle Hotel und Rückreisekosten selbst übernehmen. Angaben zum Veranstalter, zur Versicherung, zu den Leistungen und zur Geltungsdauer müssen auf dem Schein vermerkt sein.
Die Absicherungspflicht gilt tatsächlich für jede Art von Reise. Ob Last-Minute-Urlaub, bzw. Billig-Angebot oder Luxus-Reise. Wer als Reiseveranstalter einen Gewerbeschein hat, ist verpflichtet einen Sicherungsschein auszustellen. Den Sicherungsschein bekommt man bei der Buchung ausgehändigt. Doch Vorsicht, dieser muss Original sein und keine Kopie oder ein Fax.

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