Donnerstag, 20. Mai 2010

Heizkosten 2009

Im Jahr 2009 war Heizen um 14% billiger, da die Energiekosten gesunken sind (Heizspiegel 2010 von Mieterbund, Umweltministerium und co2online).

Wieviel Geld man zurück bekommt, hängt von der Wohnungsgröße und dem jeweiligen Heizträger ab. Das Heizen mit Heizöl wurde um 29,5 % günstiger als zu 2008. Gas wurde um 1,9% billiger.

Bei 100 qm Wohnfläche kann jmd, der mit Öl heizt, im Durchschnitt mit einer Rückzahlung von 371 Euro rechnen. Gas-Haushalte erhalten 22 Euro erstattet. Dagegen wurde die Fernwärme um 2,4 % teurer als im Vergleich zu 2008.

Die Abrechungen werden zwar seit Jahresanfang verschickt, der Großteil jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte. Ab Juli werden die meisten Kunden ihr Geld bekommen. Es empfiehlt sich, die Nebenkostenabrechnung genau anzusehen. Laut dem Deutschen Mieterbund ist jede zweite Heizkostenabrechnung falsch.

Die Heizkosten könnten für Mieter geringer sein, wenn Mietshäuser ausreichend wärmegedämmt und die Heizungsanlagen überholt wären. Jedoch ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet energiesparende Modernisierungen durchzuführen. Ist die alte Heizungsanlage allerdings völlig unwirtschaftlich, kann dies ein Mangel sein und der Vermieter muss ihn beheben. Die Miete darf nur dann gekürzt werden, wenn die Heizung Fehler oder Mängel hat und vollkommen unwirtschaftlich arbeitet bzw. die Wohnung nicht warm wird.

Zudem setzen viele Vermieter bei der Wohnfläche mehr Quadratmeter an, als tatsächlich vorhanden. Die Heizkosten für leer stehende Wohnungen dürfen vom Vermieter nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden. Weiter sind die Heizungsnebenkosten viel zu hoch. Hierzu gehören Betriebsstrom, Gebühren für Messdienst, Wartung für Heizungsanlage.

Sollte ihre Abrechnung überteuert sein, so können sie diese anfechten. Überprüfen können sie die Werte in der Heizspiegel-Tabelle. Außerdem überprüft der Mieterverein die Abrechnung, ob sie okay sind. Das kostenlose Heizgutachten können sie im Internet unter www.mieterbund.de oder www.heizspiegel.de anfordern.

Die Jahresabrechnung kann nach Erhalt innerhalb einer Frist von 12 Monaten angefochten werden.

Ein Vermieter darf die monatlichen Vorauszahlungen nur dann erhöhen, wenn es unter Berücksichtigung der letzten Abrechnung als gerechtfertigt erscheint. Und andersherum.
Erhält der Mieter z. B. bei seiner Abrechnung 2009 240 Euro zurück, kann der Mieter verlangen, dass die monatliche Abschlagszahlung um 20 Euro reduziert werden. Muss der Mieter dagegen 120 Euro nachzahlen, so kann der Vermieter die Abschläge monatlich um 10 Euro hochsetzen.






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