Mittwoch, 1. September 2010

Kontopfändung seit 1. Juli schwieriger

Verschuldete Haushalte, die vor dem Inkasso stehen, werden jetzt vor einer drohenden Pfändung besser geschützt. Bein bestehendes Girokonto kann bei der Bank in ein Pfändungsschutz-Konto umgewandelt werden.

Jeder kann ein P-Konto beantragen, auch wenn das Konto bereits gepfändet ist.

Wer innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Pfändungs-Bescheides das Konto umwandelt, hat sogar rückwirkend Schutz. Es darf allerdings nur ein Konto als P-Konto geführt werden.

Mit dem P-Konto-Schutz haben sie automatisch pro Monat einen Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 €. Unterhaltspflichtige haben einen höheren Schutz, der bis 1562,47 € geht. Hier kommt kein Gläubiger ran. Die Art der Einkünfte spielt hier keine Rolle. Somit sind Gehälter aus Arbeitseinkommen, Sozialleistungen, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und Geldgeschenke geschützt.

Das neue Konto beeinflusst bisher die Schufa-Auskunft nicht negativ.

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