Freitag, 17. September 2010

Eine neue Mietwohnung kann teuer sein

Wer sich nach einer neuen Mietwohnung umsieht, weiss, dass neben Umzugskosten, Renovierungen auch noch Geld für die Kaution weg geht.

Daher ist es gut, wenn man sich mit der Mietkaution auskennt:

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Absicherung, z. B. wenn die Miete nicht gezahlt wird oder die Wohnung nach dem Auszug vom Mieter irgendwelche Mängel aufweist.

Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Die Mietkaution darf auch nachträglich nicht erhöht werden, wenn sich z. B. die Miete erhöht. Die Mietkaution wird fällig am ersten Tag, an dem sie die Wohnung laut Mietvertrag angemietet haben.

Die Mietkaution wird in der Regel über eine Bankbürgschaft über die Kautionssumme angelegt. Der Mieter kann dies bei seiner Bank anweisen. Falls Bargeld fehlt, gibt es noch die Möglichkeit der Mietkautionsbund. Wer dort Mitglied ist, erhält vom Bund die Kaution gegen Zinsen bezahlt.

Der Vermieter muss keine Bürgschaft akzeptieren. Doch die meisten nehmen diese Variante in Anspruch, da das Führen eines Sparbuches erspart bleibt.

Sobald sie die Mietkaution an den Vermieter übergeben haben, muss der Vermieter es gesondert von seinem Vermögen anlegen bzw. aufbewahren.

Der Vermieter darf während der Mietzeit an die Kaution ran, wenn der Mieter nicht die Nebenkosten zahlt oder nicht für selbstverschuldeten Schaden aufkommt.

Das Geld für die Mietkaution erhält man nach Auszug. Der Vermieter hat jedoch bis zu 6 Monate Zeit, um das Geld zurück zu bezahlen. Werden Mängel nach Auszug vom Vermieter festgestellt, darf der Vermieter an das Geld ran, um die Mängel zu beheben. Außer der Mieter übernimmt die Kosten für die Mängelbeseitigung auf eigene Kosten.

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