Mittwoch, 28. April 2010

Aschewolke kostet ziemlich viel!

Für ca 137 Stunden fiel der Flugverkehr aus, das wären ca. 40.000 Flüge und diese Anzahl an Flügen kostet ja auch Geld.
Ziemlich viele Flüge wurden abgesagt oder die Leute wollten ihr Geld zurück, weil sie nicht fliegen konnten.
Die Deutsche-Flug-Sicherung beklagt Umsatzeinbusen von rund 11,5 Mio. Euro.

Für die Touristikindustrie ist es ein Schaden von rund 100 Mio. Euro.
Durch die Folgen des Flugverbotes haben Reiseveranstalter und Reisebüros einen Schaden von ca 110 Mio. Euro erlitten.
Die Hotels vor Ort mussten für eine Unterbringung, Verpflegung und für den Rücktransport aufkommen.
Auch die Angestellten an den Flughäfen mussten viele Überstunden machen um alles geregelt zu bekommen.
Reiseveranstalter mussten bei Stornierungen für Hotel und Flüge ebenfalls zahlen, dies brachte dann auch kein Erlös ein.

Jetzt sucht die Touristikindustrie Hilfe in der Politik.

Gründungzuschuss vom Staat

Finanzspritze vom Staat. Ein Gründungszuschuss soll Existenzgründern einen leichteren Start bescheren.
Euro Notes Unveiled In Berlin
Viele von uns spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen.

Doch der Schritt in die Selbstständigkeit muss wohl überlegt sein.
Und wie kommt man an das nötige Geld dazu? Kredite oder Eigenkapital?! Hier besteht jedoch die Gefahr Schulden zu machen.
Eine andere Möglichkeit bietet ein Antrag auf einen staatlichen Gründungzuschuss.
Hier handelt es sich um eine Pflichtleistung des Staates. Jeder Arbeitnehmer, der seine Arbeitslosigkeit durch die Gründung einer Selbständigkeit beendet, hat Anspruch auf den Zuschuss.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

Berechtigt für den Zuschuss sind Arbeitssuchende, die an einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme nach dem SGB III teilgenommen oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Der Antragsteller muss mindestens eine Tag arbeitslos gemeldet sein. Ein wichtiges Detail ist auch, dass der Antrag auf den Gründungszuschuss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden muss. Sonst besteht kein Anspruch mehr.

Doch mit wieviel Geld kann man rechnen?

Neun Monate lang hat man einen Anspruch auf 300 Euro zur sozialen Absicherung, plus einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Es kann auch noch eine zweite Phase in Anspruch genommmen werden. Diese ist jedoch eine Kann-Leistung und kein Muss. Wenn der Zuschussbezieher nachweisen kann, dass er sein Unternehmen ernsthaft betreibt, hat er Chancen auf einen weiteren Zuschuss von 300 Euro für sechs Monate.
Wer nicht unbedingt eine Großfamilie ernähren muss, könnte mit dem Zuschuss über die Runden kommen.


Donnerstag, 25. März 2010

Streitpunkt: Mindestlöhne

Wenn das liebe Geld nicht mehr zum Leben reicht. Teilweise haben Deutsche zwei bis drei Jobs, um sich überhaupt etwas leisten zu können. Das Geld der beruflichen Haupttätigkeit reicht meist vorne und hinten nicht. Viele Deutschen haben Existenzängste und das, obwohl sie einen Job haben.

Mindestlöhne wären ein Gebot für Gerechtigkeit. Andere sagen, sie würden Jobs vernichten.

Über dieses Thema wird in Deutschland gestritten. Die einen sagen Ja - die anderen Nein. Gewerkschaften, SPD, Grüne und Linke stehen auf der Pro-Seite und Arbeitgeberverbände sowie die Regierung auf der Kontra-Seite. Auf der Agenda der schwarz-gelben Koalition steht ausdrücklich kein flächendeckender Mindestlohn.

Es gibt einige Branchen, wo Mitarbeiter in Lohnuntergrenzen arbeiten. Minimalstandards bei der Bezahlung haben z. B. Briefträger, Bauarbeiter, Maler und Lackierer.

Ab Juli diesen Jahres sollen etwa 800.000 Beschäftigte in Alten- und ambulanten Krankenpflege einen flächendeckenden Mindestlohn erhalten. Die Kommission des Bundesarbeitsministeriums hatte empfohlen, verbindliche Lohnuntergrenzen von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten für Pflegehilfskräfte festzulegen.

Doch die deutsche Politik tut sich anscheinend schwer, einen Minimalstandard für alle Arbeitnehmer zu definieren, von denen man leben kann.

Schließlich sollte sich das Arbeiten lohnen - und zwar für die Arbeitnehmer. Das Problem sind nicht die Löhne, sondern eher die Lohnnebenkosten in Deutschland. Beispielsweise kann man in Luxemburg einen verminderten Mehrwertsteuersatz von 3 % für handwerkliche Arbeiten beantragen. So wird die Wirtschaft am Laufen gehalten, weil niemand Billigarbeiter engagieren muß. Kein Wunder, dass der Trend zur Schwarzarbeit immer mehr ansteigt. Wer möchte schon für ein paar Euro schuften. Doch der Regierung scheint das egal zu sein. Hauptsache die Leute arbeiten und dann sollen diese halt mehrere Jobs bewältigen. Ob dann noch genügend Zeit für Freizeit und Familie ist, spielt keine Rolle. Mindestlohn als gerechter Lohn? Es bedeutet zwar, dass ein bestimmter Stundenlohn gezahlt wird, jedoch die Chancen auf einen höheren Stundenlohn gleich Null sind.

Montag, 1. März 2010

Ex-Quelle Mitarbeiter gründen neuen Katalog

Seit heute den 1 März 2010 existiert Quelle nicht mehr, letzte Woche wurden zum 28. Februar 2010 die letzten Quelle Mitarbeiter gekündigt.

Im Januar 2010 wurde das Unternehmen Poco-Versand gegründet und nun ist der neue Katalog da, er enthählt 1500 Artikel: Möbel, Heimtextilen, Elektrogeräte, Haushaltswaren und Gartenbedarf.

Das Versandhaus hat auch etwas besonderes denn alle Mitarbeiter kommen von Quelle.
Der ehemalige Manager plante und eröffnete das Versandhaus und stellte gezielte Leute von Quelle ein.
Es wurden neue Räume gegründet und der Katalog geplant und am 4. März soll auch die Internetseite an den Start gehen.

Freitag, 5. Februar 2010

Steuerfahnder bei Multimillionär


Fahnder nach Steuersündern, haben eine deutsche Wirtschaftsgröße ins Visier genommen, so berichtete die Financial Times Deutschland. Ermittler verdächtigen den Münchner Industrielen Robert Schuler-Voith, mehrere Millionen Euro über einen Trust auf die Kaimaninseln vor dem deutschen Fiskus versteckt zu haben. Umfangreiches Material wurde bereits im Dezember 2009 sichergestellt, als Fahnder seine Villa durchsuchten. Viele Deutsche zittern noch weiter, ob ihre Namen auf der Schweizer Daten-CD zu finden sind. Einer der reichsten deutschen Männer Robert Schuler-Voith hat schon heute Stress mit dem Finanzamt. Schuler-Voith hat bisher zu diesem Fall noch keine Stellung nehmen wollen.

Der Familie Schuler-Voith gehört der Maschinenbauer Schuler AG. Außerdem ist sie über eine Beteiligungsgesellschaft Hauptaktionär des Haushaltswarenherstellers Leifheit.

Der Ex-Banker Rudolf Elmer hatte noch vor seinem Rauswurf bei der Bank im Jahr 2002 Daten gesichert und diese der Düsseldorfer Steuerfahndung vorgelegt. Aufgrund seiner Daten und Aussage haben die Fahnder bereits in den vergangenen Wochen und auch Monaten zahlreiche Steuerhinterzieher „klein gekriegt“. Sie kassierten bereits bundesweit mehrere Millionen Euro an Steuernachzahlungen.

Auf die Spur von Schuler-Voith sind die Fahnder durch einen Eintrag gestoßen: „Dr. Robert Schuler“ als Gründer eines Trusts mit dem Namen „Moonstone“.

Die Fahnder gehen davon aus, dass diese Person mit Robert Schuler-Voith identisch ist. Allerdings ist dies noch nicht zu hundert Prozent geklärt.





Mittwoch, 3. Februar 2010

Winter und Die Bahn

Das Wetter ist nicht gut, es ist ziemlich kalt drausen und wenn man dann noch ewig am Bahnhof auf den Zug warten muss und dieser dann nicht kommt, darüber kann sich keiner freuen.

Die Züge mussten stundenlang an einer stelle warten. Schneeverwehungen auf den Gleisen, vereiste Oberleitungen, eingefrorene Weichen – der Bibber-Winter hat nicht nur Deutschland, sondern auch die Deutsche Bahn fest im Griff!
100 Züge sind in den letzten Tagen und Wochen wegen diesem Eiswetter ausgefallen. Andere Züge fahren langsamer, seltener oder sind einfach kürzer und deswegen sind auch viele Passagiere verärgert.

„Dass die ICE nicht fahren, nur weil Pulverschnee die Elektronik lahmlegt, ist für die Bahnhersteller blamabel. Ich erwarte von der deutschen Industrie, dass ihre Züge bei minus 40 Grad in Sibirien und bei plus 40 Grad auf der Arabischen Halbinsel fahren“, schimpfte Verkehrsminister Peter Ramsauer (55, CSU) in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Er fordert Pünktlichkeit, Schnelligkeit, Sauberkeit und Sicherheit von der Deutschen Bahn.
Ein Bahn-Sprecher sagte, dass es zur zeit kaum noch Zugausfälle gibt und die ICE-Züge nur noch selten gekürzt werden.

Winter und Bahn, das kann anscheinend nicht zusammen funktionieren.

Montag, 1. Februar 2010

Wann kann ein Vermieter dem Mieter kündigen?

Wer nicht zahlt, der fliegt raus. Bei Zahlungsverzug muss ein Mieter mit Rauswurf rechnen. Die Mietzahlung gilt als wichtigste Vertragspflicht, an die sich der Mieter zu halten hat. Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Vermieter einen Mieter ganz schnell vor die Tür setzen kann.Nach Paragraph 543 BGB, Absatz 2 Nr. 3, hat der Vermieter das Recht eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Und zwar, wenn der Mieter zwei aufeinander folgende Mieten nicht gezahlt hat oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (Anteilsmässig mehr als eine Monatsmiete) in Verzug gerät. Weiter kann er außerordentlich kündigen, wenn der Mieter innerhalb eines Zeitraumes, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, die der Miete für zwei Monate entspricht.

Als Grund muss der Vermieter Mietrückstand in seinem Kündigungsschreiben angeben. Wenn er dies nicht macht, so ist die Kündigung unwirksam. Wie genau muss da der Vermieter vorgehen? Bislang wurde vor Gerichten darum gestritten, ob die Fehlbeträge aufgelistet werden müssen.

Dies wurde nun zugunsten des Vermieters vom BGH (Bundesgerichtshof) geklärt.
Bei „einfacher Sachlage“ reicht es demnach aus, wenn im Kündigungsschreiben der Zahlungsverzug als Grund genannt wird und der gesamte Betrag des Rückstandes aufgelistet wurde. Die Angabe weiterer Details, wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich, so der BGH (Az: VIII ZB 94/03). Anhand der Kontoauszüge kann der Mieter selbst feststellen, was und wie oft er gezahlt hat.
Wenn die Kündigung nach oben genannten Grund wirksam war, so bleibt dem Mieter nur noch ein Chance, indem er nachzahlt und so der fristlosen Kündigung aus dem Wege geht. Sie wird dann unwirksam, wenn „spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs“ bezahlt wurde. Die Frist läuft an, wenn die Räumungsklage zugestellt wurde.

Ist ein Mieter finanziell knapp bei Kasse und kann seine Miete nicht bezahlen, so sollte er schnellstens Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen und eine Verpflichtungserklärung abgeben. So kann sich der Mieter die Wohnung retten lassen.

Wer allerdings nicht auf der Straße sitzen möchte, sollte schnellstmöglich die Rückstände ausgleichen. Die sog. Nachzahl-Option hat der Mieter jedoch nur alle zwei Jahre. Denn wer ständig die Miete schuldig bleibt und immer erst im letzten Moment zahlt, wird nicht ständig geschützt.