Mittwoch, 28. April 2010

Gründungzuschuss vom Staat

Finanzspritze vom Staat. Ein Gründungszuschuss soll Existenzgründern einen leichteren Start bescheren.
Euro Notes Unveiled In Berlin
Viele von uns spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen.

Doch der Schritt in die Selbstständigkeit muss wohl überlegt sein.
Und wie kommt man an das nötige Geld dazu? Kredite oder Eigenkapital?! Hier besteht jedoch die Gefahr Schulden zu machen.
Eine andere Möglichkeit bietet ein Antrag auf einen staatlichen Gründungzuschuss.
Hier handelt es sich um eine Pflichtleistung des Staates. Jeder Arbeitnehmer, der seine Arbeitslosigkeit durch die Gründung einer Selbständigkeit beendet, hat Anspruch auf den Zuschuss.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

Berechtigt für den Zuschuss sind Arbeitssuchende, die an einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme nach dem SGB III teilgenommen oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Der Antragsteller muss mindestens eine Tag arbeitslos gemeldet sein. Ein wichtiges Detail ist auch, dass der Antrag auf den Gründungszuschuss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden muss. Sonst besteht kein Anspruch mehr.

Doch mit wieviel Geld kann man rechnen?

Neun Monate lang hat man einen Anspruch auf 300 Euro zur sozialen Absicherung, plus einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Es kann auch noch eine zweite Phase in Anspruch genommmen werden. Diese ist jedoch eine Kann-Leistung und kein Muss. Wenn der Zuschussbezieher nachweisen kann, dass er sein Unternehmen ernsthaft betreibt, hat er Chancen auf einen weiteren Zuschuss von 300 Euro für sechs Monate.
Wer nicht unbedingt eine Großfamilie ernähren muss, könnte mit dem Zuschuss über die Runden kommen.


Keine Kommentare: