Dienstag, 22. Februar 2011

Schuldenfrei in 7 Jahren

In Deutschland sind etwa 6,5 Millionen Menschen überschuldet. Die Zahl der Verbraucherpleiten ist laut Kreditreform im vergangenen Jahr um 7,6 % gestiegen. Die Alarmglocken sollten angehen, wenn:

1)Die monatlichen Ausgaben das Nettoeinkommen auf Dauer übersteigen.
2)Der Dispo-Kredit um mehr als zwei Nettogehälter überzogen ist.
3)Wenn fällige Zahlungen auf unabsehbare Zeit nicht geleistet werden können.

Die Gründe für eine Überschuldung kann durch eine Trennung, plötzliche Arbeitslosigkeit, längere Krankheit oder Unfall, schlechte Haushaltsführung oder z. B. gescheiterte Existenzgründung entstehen.
Als Privatperson kann man Verbraucherinsolvenz anmelden. Nach 7 Jahren ist man dann von der Restschuld befreit.
Zunächst muss man zur Schuldnerberatung gehen. Neben Verbraucherzentralen, Notaren, Steuerberatern und einigen Rechtsanwälten gelten sie als anerkannte Stelle, die einen außergerichtlichen Weg versuchen einzuschlagen. Insolvenzantrag darf gestellt werden, wenn dieser außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist. Der Schuldner muss Einkommen, Vermögen, Schulden, Gläubiger, Verpfändungen, Belege alles notieren und mitnehmen. Das Gericht leitet ein Schuldenbereinigungsverfahren ein. Der Verschuldete lebt am Existenzminimum und zahlt so viel zurück, wie er nur kann. Nach 6 Jahren nach der Eröffnung des Verfahrens verfallen dann alle restlichen Schulden. In dieser Zeit dürfen keine neuen Schulden gemacht werden.
Promis wie Sänger Matthias Reim ca. 13 Mio. Euro Schulden durch falsche Investitionen, seit letztem Jahr schuldenfrei. Und die Schauspielerin Katy Karrenbauer hatte falsch investiert und noch Schulden von 400.000 Euro offen.
Anlaufstellen für Ratsuchende gibt es unter www.meine-schulden.de oder www.forum-schuldnerberatung.de

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

soll das gesetzt nich auf 3 jahre verkürzt werden?