Mittwoch, 13. Juni 2012

„Targeted Killing“ – gezieltes Töten von Feinden und Terroristen


Angeblich sollen 2000 Feinde in den letzten 10 Jahren durch die USA getötet worden sein. Diese waren Opfer des sogenannten „targeted killing“ gewesen sein. Darunter versteht man die gezielte Ausschaltung von Feinden per Fernsteuerung. Auf einer Liste sind die Feinde der USA festgehalten.
Es soll auch vermehrt das „signature killing“ geben, bei dem es um Kontexte von Verdacht geht. Die Gefahr bei einem Verdacht liegt nahe, dass es auch unschuldige Opfer trifft. Nicht immer wird man einen Terroristen treffen sondern auch unschuldige oder einfache Bauern, die völlig unbeteiligt sind.
Nach Schätzungen vermutet man ca. 2.000 Tote, die durch militärische Eingriffe eliminiert wurden. Während die USA erst seit 2002 mit „targeted killings“ begonnen hat, betreibt der israelische Staat seit 2000 das gezielte Töten von Feinden.
Derzeit wird im Weißen Haus darüber diskutiert, ob ein Buch zu „targeted killings“ in den USA veröffentlicht werden darf. In dem Buch sollen auch die Treffen geschildert werden, in denen festgelegt wurde, dass angebliche Feinde gezielt getötet werden sollen.
Auf einer sogenannten „kill list“ wurden die Feinde aufgeführt, die verfolgt und vernichtet werden sollen.
Obama soll die „kill list“ an sich gezogen haben, um mögliche größere Blutbäder zu vermeiden.
Obama hat gegenüber seinem Vorgänger Bush verboten, dass gefangene Terroristen gefoltert werden und auch die „geheimen“ Gefängnisse abgeschafft.
Das bekannte Gefängnis Guantanamo hat er aber nicht geschlossen. Er hat diese verstärkt unter Menschenrechtsvorbehalt gestellt, damit diese nicht von Drittländern gefoltert werden. Die „gezielten“ Tötungen sollen sich gegenüber zu Bushs-Zeiten vervierfacht haben.
Doch wie sieht es mit Menschenrechtsnormen aus? Grundsätzlich gelten Menschenrechtsnormen, jedoch mit Einschränkungen. In jedem Krieg hat das humanitäre Völkerrecht Vorrang gegenüber dem Menschenrecht. Bei einem Krieg darf gezielt getötet werden, um den Feind auszuschalten. Dabei muss zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten unterschieden werden.
Nach Kriegsrecht dürfen Menschen getötet werden, die einen Kriegsgegner darstellen.

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