Angeblich
sollen 2000 Feinde in den letzten 10 Jahren durch die USA getötet worden sein. Diese waren Opfer des sogenannten „targeted killing“ gewesen sein. Darunter versteht
man die gezielte Ausschaltung von Feinden per Fernsteuerung. Auf einer Liste
sind die Feinde der USA festgehalten.
Es
soll auch vermehrt das „signature killing“ geben, bei dem es um Kontexte von
Verdacht geht. Die Gefahr bei einem Verdacht liegt nahe, dass es auch
unschuldige Opfer trifft. Nicht immer wird man einen Terroristen treffen
sondern auch unschuldige oder einfache Bauern, die völlig unbeteiligt sind.
Nach
Schätzungen vermutet man ca. 2.000 Tote, die durch militärische Eingriffe
eliminiert wurden. Während die USA erst seit 2002 mit „targeted killings“
begonnen hat, betreibt der israelische Staat seit 2000 das gezielte Töten von
Feinden.
Derzeit
wird im Weißen Haus darüber diskutiert, ob ein Buch zu „targeted killings“ in
den USA veröffentlicht werden darf. In dem Buch sollen auch die Treffen
geschildert werden, in denen festgelegt wurde, dass angebliche Feinde gezielt
getötet werden sollen.
Auf
einer sogenannten „kill list“ wurden die Feinde aufgeführt, die verfolgt und
vernichtet werden sollen.
Obama
soll die „kill list“ an sich gezogen haben, um mögliche größere Blutbäder zu
vermeiden.
Obama
hat gegenüber seinem Vorgänger Bush verboten, dass gefangene Terroristen
gefoltert werden und auch die „geheimen“ Gefängnisse abgeschafft.
Das
bekannte Gefängnis Guantanamo hat er aber nicht geschlossen. Er hat diese
verstärkt unter Menschenrechtsvorbehalt gestellt, damit diese nicht von
Drittländern gefoltert werden. Die „gezielten“ Tötungen sollen sich gegenüber
zu Bushs-Zeiten vervierfacht haben.
Doch
wie sieht es mit Menschenrechtsnormen aus? Grundsätzlich gelten Menschenrechtsnormen,
jedoch mit Einschränkungen. In jedem Krieg hat das humanitäre Völkerrecht
Vorrang gegenüber dem Menschenrecht. Bei einem Krieg darf gezielt getötet
werden, um den Feind auszuschalten. Dabei muss zwischen Zivilbevölkerung und
Kombattanten unterschieden werden.
Nach
Kriegsrecht dürfen Menschen getötet werden, die einen Kriegsgegner darstellen.
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