Es gibt viele Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren.
Sei es Seniorenbetreuung, bei der freiwilligen Feuerwehr oder dem Sportverein.
Vorab sollte man sich darüber informieren.
Als Berufstätiger ist man nicht verpflichtet seinen Chef über die ehrenamtliche Tätigkeit zu informieren, sofern die Tätigkeit nur in der Freizeit ausgeführt wird. Wer Hartz-IV Empfänger ist muss dies jedoch dem Arbeitsamtn melden. Was wenn während der ehremamtlichen Tätigkeit etwas schief geht? Wer haftet dann dafür? Die meisten freiwilligen Helfer sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die sichert auch ab, wenn man auf dem Weg zum Ehrenamt einen Unfall erleidet. Doch wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus? Viele Bundesländer haben Ehrenamtsversicherungen. Diese gelten jedoch oft nur für Bürgerinitiativen, Nachbarschaftshilfen und Selbsthilfegruppen und nicht für eingetragende Vereine. Wer mit dem Auto zum Ehrenamt fährt sollte besser eine Dienstreise Rahmenversicherung abschließen.
Auch eine private Haftpflichversicherung ist zu empfehlen. Wenn die freiwilligen Helfer während der ehrenamtlichen Arbeit eigene Sachen beschädigen, greift keine Versicherung. Da hilft nur eine Abmachung mit dem Verein selbst, der eventuell solche Ausfälle übernimmt.
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