Mit wieviel Mietminderung kann man rechnen?

Drei Prozent: wenn beispielsweise die Badewanne unnutzbar ist.(Landgericht Stuttgart, Az. 13 S 347/86)
Zehn Prozent: Bei einer hohen Bleihaltigkeit im Trinkwasser (Amtsgericht Hamburg, Az. 44 C 2614/88) oder bei Mäusen oder Kakerlaken in der Wohnung (Amtsgericht Bonn, Az. 6 C 277/84)
15 Prozent: Ausfall des Warmwasserboilers (Amtsgericht München, Az. 232 C 3727/90)
50 Prozent: Tropfwasser an der Decke und Nässe im Teppichboden und oder wenn die Küche und das Bad völlig unbenutzbar sind (Landgericht Berlin, Az. 61 S 359/81).