Donnerstag, 24. Juni 2010

Mietminderung bei Wohnungsschäden

Sollte man Schäden in der Mietwohnung entdecken, sollte der Vermieter so schnell wie möglich schriftlich darüber informieren werden. Der Mieter ist nämlich nicht dafür verantwortlich die Mängel zu beseitigen. Wichtig ist nur, dass die Schäden nicht selbst verursacht wurden. Gut ist es auch, die Mängel mittels einer Kamera zu dokumentieren. Das ist wichtig, wenn der Vermieter sich querstellt und das Gegenteil behauptet.
Mit wieviel Mietminderung kann man rechnen?

Euro banknotes in purse

Drei Prozent: wenn beispielsweise die Badewanne unnutzbar ist.(Landgericht Stuttgart, Az. 13 S 347/86)
Zehn Prozent: Bei einer hohen Bleihaltigkeit im Trinkwasser (Amtsgericht Hamburg, Az. 44 C 2614/88) oder bei Mäusen oder Kakerlaken in der Wohnung (Amtsgericht Bonn, Az. 6 C 277/84)
15 Prozent: Ausfall des Warmwasserboilers (Amtsgericht München, Az. 232 C 3727/90)
50 Prozent: Tropfwasser an der Decke und Nässe im Teppichboden und oder wenn die Küche und das Bad völlig unbenutzbar sind (Landgericht Berlin, Az. 61 S 359/81).

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