Freitag, 27. November 2009

Soli-Zuschlag verfassungswidrig?

Ein niedersächsischer Angestellter erhebt Anspruch gegen seinen Steuerbescheid. Das Finanzgericht Hannover hat das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe weitergeleitet. Der Bund kämpf seit Jahren gegen den Solidaritätszuschlag. Karl Heinz Däke, Steuerpräsident, fordert die Politik auf, zu reagieren, bevor das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen habe.

Somit könne sich die Politik eine Blamage ersparen, wie die bei der Pendlerpauschale. Allerdings rechnet man im Bundesfinanzministerium nicht damit, dass der Zuschlag für verfassungswidrig erklärt wird. Richterin Georgia Gascard sagte:“Eine Ergänzungsabgabe dient nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen.“ Mit dem Soli-Zuschlag sollen Kosten der Einheit finanziert werden, der einem langfristigen Bedarf vorsieht.

Wielange das Urteil auf sich warten lässt, ist unklar. Laut Holznagel, vom Bund der Steuerzahler, sei kaum mit Steuerrückzahlungen für die Bürger zu rechnen.

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