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Montag, 14. Oktober 2013

Bauherren sollten sich gegen Baupleite absichern



Wer ein Haus baut, sollte als Bauherr sich unbedingt gegen Baupleite der Baufirma absichern. Denn als Bauherr leisten Sie größere Vorauszahlungen an die Baufirma für Bauleistungen, die noch nicht erbracht sind. Geht die Baufirma Pleite, dann ist auch das Geld futsch und Sie sehen keinen Cent mehr von ihrer Vorauszahlung. Und schnell läuft man in den finanziellen Ruin und der Traum vom Eigenheim ist futsch. Was bleibt, ist ein großer Berg Schulden und ein noch nicht fertig gebautes Haus.

Ergreifen Sie Vorsichtsmaßnahmen. Drei Möglichkeiten stehen zur Wahl:

1.     Zahlung nach Bauabschnitten
Vereinbaren Sie die Bezahlung nach den Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung. Diese bestimmt die Zahlungsabfolge nach Bauabschnitten, wie Rohbau oder Innenputz. Wenn eine Baustufe fertig gestellt ist, wird die nächste prozentual festgelegte Abschlagszahlung fällig.
Wenn die Baufirma von dem Zahlungsplan abweicht und höhere Abschlagszahlungen kassieren möchte, lehnen Sie ab.

2.     Bankbürgschaft
Fordern Sie eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft von ihrem Vertragspartner ein. Das Ausfallrisiko übernimmt die Bank. Wird das Bauunternehmen insolvent. Sichert sie die Fertigstellung des Objekts. Das gilt auch, wenn der Pleitefall nach dem Einzug eintritt oder später noch Mängel auftauchen. Dann können Sie von der Bank Schadenersatz fordern. Solche Bürgschaften sind zwar teuer, weil die Banken häufig drei Prozent der Darlehenssumme berechnen. Viele Handwerksfirmen fordern deshalb die Kostenübernahme durch die Bauherren.

3.     Baugarantieversicherung
Die Baugarantieversicherung gewährleistet, dass die Immobilie auch im Pleitefall zum vereinbarten Preis fertiggestellt wird. Die Police wird vom Bauunternehmer abgeschlossen und kostet etwa 1,5 Prozent der Bausumme. Sollte ihre Baufirma diese Police nicht abschließen oder lehnt die Versicherung den Policeantrag ab, dann könnte das ein Indiz auf die finanzielle Schieflage des Bauunternehmens hinweisen. Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Basler Versicherung, Zurich und die VHV.

Freitag, 17. September 2010

Eine neue Mietwohnung kann teuer sein

Wer sich nach einer neuen Mietwohnung umsieht, weiss, dass neben Umzugskosten, Renovierungen auch noch Geld für die Kaution weg geht.

Daher ist es gut, wenn man sich mit der Mietkaution auskennt:

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Absicherung, z. B. wenn die Miete nicht gezahlt wird oder die Wohnung nach dem Auszug vom Mieter irgendwelche Mängel aufweist.

Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Die Mietkaution darf auch nachträglich nicht erhöht werden, wenn sich z. B. die Miete erhöht. Die Mietkaution wird fällig am ersten Tag, an dem sie die Wohnung laut Mietvertrag angemietet haben.

Die Mietkaution wird in der Regel über eine Bankbürgschaft über die Kautionssumme angelegt. Der Mieter kann dies bei seiner Bank anweisen. Falls Bargeld fehlt, gibt es noch die Möglichkeit der Mietkautionsbund. Wer dort Mitglied ist, erhält vom Bund die Kaution gegen Zinsen bezahlt.

Der Vermieter muss keine Bürgschaft akzeptieren. Doch die meisten nehmen diese Variante in Anspruch, da das Führen eines Sparbuches erspart bleibt.

Sobald sie die Mietkaution an den Vermieter übergeben haben, muss der Vermieter es gesondert von seinem Vermögen anlegen bzw. aufbewahren.

Der Vermieter darf während der Mietzeit an die Kaution ran, wenn der Mieter nicht die Nebenkosten zahlt oder nicht für selbstverschuldeten Schaden aufkommt.

Das Geld für die Mietkaution erhält man nach Auszug. Der Vermieter hat jedoch bis zu 6 Monate Zeit, um das Geld zurück zu bezahlen. Werden Mängel nach Auszug vom Vermieter festgestellt, darf der Vermieter an das Geld ran, um die Mängel zu beheben. Außer der Mieter übernimmt die Kosten für die Mängelbeseitigung auf eigene Kosten.