Montag, 14. Oktober 2013

Bauherren sollten sich gegen Baupleite absichern



Wer ein Haus baut, sollte als Bauherr sich unbedingt gegen Baupleite der Baufirma absichern. Denn als Bauherr leisten Sie größere Vorauszahlungen an die Baufirma für Bauleistungen, die noch nicht erbracht sind. Geht die Baufirma Pleite, dann ist auch das Geld futsch und Sie sehen keinen Cent mehr von ihrer Vorauszahlung. Und schnell läuft man in den finanziellen Ruin und der Traum vom Eigenheim ist futsch. Was bleibt, ist ein großer Berg Schulden und ein noch nicht fertig gebautes Haus.

Ergreifen Sie Vorsichtsmaßnahmen. Drei Möglichkeiten stehen zur Wahl:

1.     Zahlung nach Bauabschnitten
Vereinbaren Sie die Bezahlung nach den Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung. Diese bestimmt die Zahlungsabfolge nach Bauabschnitten, wie Rohbau oder Innenputz. Wenn eine Baustufe fertig gestellt ist, wird die nächste prozentual festgelegte Abschlagszahlung fällig.
Wenn die Baufirma von dem Zahlungsplan abweicht und höhere Abschlagszahlungen kassieren möchte, lehnen Sie ab.

2.     Bankbürgschaft
Fordern Sie eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft von ihrem Vertragspartner ein. Das Ausfallrisiko übernimmt die Bank. Wird das Bauunternehmen insolvent. Sichert sie die Fertigstellung des Objekts. Das gilt auch, wenn der Pleitefall nach dem Einzug eintritt oder später noch Mängel auftauchen. Dann können Sie von der Bank Schadenersatz fordern. Solche Bürgschaften sind zwar teuer, weil die Banken häufig drei Prozent der Darlehenssumme berechnen. Viele Handwerksfirmen fordern deshalb die Kostenübernahme durch die Bauherren.

3.     Baugarantieversicherung
Die Baugarantieversicherung gewährleistet, dass die Immobilie auch im Pleitefall zum vereinbarten Preis fertiggestellt wird. Die Police wird vom Bauunternehmer abgeschlossen und kostet etwa 1,5 Prozent der Bausumme. Sollte ihre Baufirma diese Police nicht abschließen oder lehnt die Versicherung den Policeantrag ab, dann könnte das ein Indiz auf die finanzielle Schieflage des Bauunternehmens hinweisen. Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Basler Versicherung, Zurich und die VHV.

Wann sollte ein Vermieter von Privatwohneigentum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen?



Vermieter, die ihr Haus vermieten oder einen Teil davon untervermieten, brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung. Denn der Vermieter haftet nämlich für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, wie z. B. wenn bei einem starken Sturm ein Dachziegel herunterfällt und dabei einen Passanten erwischt oder im Winter ist der Gehweg nicht gestreut und ein Passant rutscht aus und bricht sich dabei das Bein. Schäden an Nachbarsgrundstücken, wenn das Abwasser unkontrolliert aus dem eigenen Haus entweicht. Spezielle Risiken kann man zusätzlich absichern.

Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt. Der Verwalter kümmert sich in der Regel um eine für alle. Am besten fragen Sie bei ihrer zuständigen Hausverwaltung nach, ob so eine Versicherung für alle Eigentümer abgeschlossen wurde. Denn nicht alle Eigentümer wohnen selbst in ihrem Privateigentum sondern vermieten diese als Kapitalanlage unter.

Wie sollte der Versicherungsschutz sein?
Entscheidend ist hier die Versicherungssumme bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Am besten höher. Eine Selbstbeteiligung ist eher untypisch.

Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie wird nach der Brutto-Jahresmiete oder der Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Im Internet gibt es verschiedene Portale, um den besten Anbieter zu finden.

Anbieterwechsel und Kündigungsfrist beachten:
Wenn Sie den Anbieter für ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung wechseln wollen, denken Sie rechtzeitig daran diese schriftlich zu kündigen. Oftmals muss hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres beachtet werden und das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Am besten Sie schauen in den Vertrag, wann Sie diesen abgeschlossen haben.