Dienstag, 26. April 2011

Bundesagentur für Arbeit benutzt Deutsche Post für Ihre Zwecke

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Deutsche Post beauftragt, alle Briefe und Akten von Arbeitslosen zu öffnen, diese elektronisch zu erfassen und anschließend an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter zu leiten. Alle Post-Mitarbeiter werden zur Geheimhaltung verpflichtet und in separaten Hochsicherheitszentren arbeiten. Angeblich werden Mitarbeiter der Post in Berlin und Halle geschult, die dann die Post öffnen dürfen. Das Projekt soll am 1. Oktober 2011 in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen starten und läuft unter dem Namen „Elektronische Akte“ (eAkte) und soll die Arbeitsprozesse der Bundesagentur für Arbeit erleichtern.

Doch wie schaut es mit dem Schutz vor Missbrauch bei dem Verfahren aus? Werden die Originalbriefe an den Arbeitslosen auch weitergeleitet? Und handelt es sich bei den extra geschulten Mitarbeitern wirklich um Mitarbeiter der Deutschen Post? Gibt es eine Garantie, dass Briefe und Anträge nicht bewusst verfälscht werden, damit die Bundesagentur für Arbeit Geld einsparen kann?