Mittwoch, 28. April 2010

Aschewolke kostet ziemlich viel!

Für ca 137 Stunden fiel der Flugverkehr aus, das wären ca. 40.000 Flüge und diese Anzahl an Flügen kostet ja auch Geld.
Ziemlich viele Flüge wurden abgesagt oder die Leute wollten ihr Geld zurück, weil sie nicht fliegen konnten.
Die Deutsche-Flug-Sicherung beklagt Umsatzeinbusen von rund 11,5 Mio. Euro.

Für die Touristikindustrie ist es ein Schaden von rund 100 Mio. Euro.
Durch die Folgen des Flugverbotes haben Reiseveranstalter und Reisebüros einen Schaden von ca 110 Mio. Euro erlitten.
Die Hotels vor Ort mussten für eine Unterbringung, Verpflegung und für den Rücktransport aufkommen.
Auch die Angestellten an den Flughäfen mussten viele Überstunden machen um alles geregelt zu bekommen.
Reiseveranstalter mussten bei Stornierungen für Hotel und Flüge ebenfalls zahlen, dies brachte dann auch kein Erlös ein.

Jetzt sucht die Touristikindustrie Hilfe in der Politik.

Gründungzuschuss vom Staat

Finanzspritze vom Staat. Ein Gründungszuschuss soll Existenzgründern einen leichteren Start bescheren.
Euro Notes Unveiled In Berlin
Viele von uns spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen.

Doch der Schritt in die Selbstständigkeit muss wohl überlegt sein.
Und wie kommt man an das nötige Geld dazu? Kredite oder Eigenkapital?! Hier besteht jedoch die Gefahr Schulden zu machen.
Eine andere Möglichkeit bietet ein Antrag auf einen staatlichen Gründungzuschuss.
Hier handelt es sich um eine Pflichtleistung des Staates. Jeder Arbeitnehmer, der seine Arbeitslosigkeit durch die Gründung einer Selbständigkeit beendet, hat Anspruch auf den Zuschuss.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

Berechtigt für den Zuschuss sind Arbeitssuchende, die an einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme nach dem SGB III teilgenommen oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Der Antragsteller muss mindestens eine Tag arbeitslos gemeldet sein. Ein wichtiges Detail ist auch, dass der Antrag auf den Gründungszuschuss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden muss. Sonst besteht kein Anspruch mehr.

Doch mit wieviel Geld kann man rechnen?

Neun Monate lang hat man einen Anspruch auf 300 Euro zur sozialen Absicherung, plus einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Es kann auch noch eine zweite Phase in Anspruch genommmen werden. Diese ist jedoch eine Kann-Leistung und kein Muss. Wenn der Zuschussbezieher nachweisen kann, dass er sein Unternehmen ernsthaft betreibt, hat er Chancen auf einen weiteren Zuschuss von 300 Euro für sechs Monate.
Wer nicht unbedingt eine Großfamilie ernähren muss, könnte mit dem Zuschuss über die Runden kommen.